„Rehabilitation vor Pflege“
Sie haben als Patient oder als Angehöriger das Recht, diesen Grundsatz des Sozialgesetzbuches für sich oder Ihren Angehörigen mit Leben zu erfüllen:
- Sprechen Sie bitte den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst des behandelnden Krankenhauses an.
- Auch der für Sie zuständige Betreuer bei Ihrer Krankenkasse ist gern für Sie da und hilft Ihnen weiter
Die Geriatrische Rehabilitationsklinik Radeburg hat gemäß § 111, SGB V einen Versorgungsvertrag mit allen gesetzlichen Krankenkassen.
Nach Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation bei der zuständigen Krankenkasse durch stationär oder ambulant tätige Ärzte und Kostenzusage durch die Krankenkasse oder nach der Empfehlung einer rehabilitativen Maßnahme im Zuge einer Pflegestufenbegutachtung erfolgt die Vereinbarung des Aufnahmetermins über unsere Betten- und Belegungskoordination.(siehe Kontakt)
In Kürze steht Ihnen hier das Anmeldeformular der Geriatrischen Rehabilitationsklinik Radeburg als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.