Unsere Behandlungsschwerpunkte


Eine Geriatrische Rehabilitation ist angezeigt, wenn nach oder trotz akutmedizinischer Behandlung der bestehenden Krankheiten:

  • Rehabilitationsbedarf besteht,
    d. h. es liegen Schädigungen und Fähigkeitsstörungen vor, die die selbständige Alltagsbewältigung bedrohen oder einschränken, oder das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit verschlechtert haben oder absehbar verschlechtern.
  • Rehabilitationsfähigkeit besteht,
    d. h. Schädigungen und Fähigkeitsstörungen sind nach medizinischem Kenntnisstand einer rehabilitativen Behandlung zugängig, aufgrund der medizinischen Prognose besteht also ein Rehabilitationspotential:
    • Die Kenntnis der Ätiopathogenese legt eine positive Prognose und ein Rehabilitationspotential nahe.
    • Es besteht z. B. sichtbare Besserungstendenz, die rehabilitativ gefördert werden muss.
    • Es besteht prinzipiell prozeduale (motorische) Lernfähigkeit.
    • Es bestehen keine Kontraindikationen gegen Rehabilitation.
  • Einwilligung und Kooperation zu erreichen sind.

Indikationen zur geriatrischen Rehabilitation

(laut Versorgungsvertrag der Geriatrischen Rehabilitationsklinik Radeburg mit den Krankenkassen)

Akute Erkrankungen

  • Schlaganfall sowie Krankheitsbilder mit ähnlichen Funktionsausfällen
  • Amputation an den unteren Extremitäten bzw. Zustand nach gefäßchirurgischen Eingriffen
  • ostheosynthetisch, endoprothetisch oder konservativ behandelte Frakturen
  • Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma (Commotio, Contusio cerebri) bei akutgeriatrisch ausdiagnostizierten und ausreichend therapierten Patienten
  • Zustand nach Gelenkersatz bei Arthrose und anderen orthopädischen Eingriffen
  • Zustand nach schwersten operativen Eingriffen mit drohender Immobilität und Selbständigkeitsverlust
  • Zustand nach akut dekompensierten Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit drohender Immobilität
  • Zustand nach neurochirurgischen Eingriffen (gutartige Neubildungen des Rückenmarks, des Gehirns oder der Hirnnerven)

Chronische, langsam fortschreitende Erkrankungen

  • Polyarthrosen und andere degenerative Skeletterkrankungen (z. B. Osteoporose)
  • Parkinson'sche Krankheit
  • Neuropathien
  • Spätfolgen von Stoffwechselkrankheiten (z. B. Diabetes mellitus mit Komplikationen)
  • Inaktivitätsatrophie infolge Immobilität
  • Spätschäden nach akuter Erkrankung (z. B. alter Schlaganfall, Behinderung durch anerkannte Wehrdienstleiden)

Abgrenzungskriterien zwischen Geriatrischer Rehabilitation und Akutgeriatrie:

Bereits 2013 wurden Kriterien zur Abgrenzung der Indikationen zur Rehabilitation und Akutgeriatrie erarbeitet. Für weiterführende Informationen können Sie sich jederzeit persönlich, schriftlich oder telefonisch an uns wenden. Ihre Ansprechpartner