Eine Geriatrische Rehabilitation ist angezeigt, wenn nach oder trotz akutmedizinischer Behandlung der bestehenden Krankheiten:
-
Rehabilitationsbedarf besteht,
d. h. es liegen Schädigungen und Fähigkeitsstörungen vor, die die selbständige Alltagsbewältigung bedrohen oder einschränken, oder das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit verschlechtert haben oder absehbar verschlechtern. -
Rehabilitationsfähigkeit besteht,
d. h. Schädigungen und Fähigkeitsstörungen sind nach medizinischem Kenntnisstand einer rehabilitativen Behandlung zugängig, aufgrund der medizinischen Prognose besteht also ein Rehabilitationspotential:- Die Kenntnis der Ätiopathogenese legt eine positive Prognose und ein Rehabilitationspotential nahe.
- Es besteht z. B. sichtbare Besserungstendenz, die rehabilitativ gefördert werden muss.
- Es besteht prinzipiell prozeduale (motorische) Lernfähigkeit.
- Es bestehen keine Kontraindikationen gegen Rehabilitation.
- Einwilligung und Kooperation zu erreichen sind.
Indikationen zur geriatrischen Rehabilitation
(laut Versorgungsvertrag der Geriatrischen Rehabilitationsklinik Radeburg mit den Krankenkassen)
Akute Erkrankungen
- Schlaganfall sowie Krankheitsbilder mit ähnlichen Funktionsausfällen
- Amputation an den unteren Extremitäten bzw. Zustand nach gefäßchirurgischen Eingriffen
- ostheosynthetisch, endoprothetisch oder konservativ behandelte Frakturen
- Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma (Commotio, Contusio cerebri) bei akutgeriatrisch ausdiagnostizierten und ausreichend therapierten Patienten
- Zustand nach Gelenkersatz bei Arthrose und anderen orthopädischen Eingriffen
- Zustand nach schwersten operativen Eingriffen mit drohender Immobilität und Selbständigkeitsverlust
- Zustand nach akut dekompensierten Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit drohender Immobilität
- Zustand nach neurochirurgischen Eingriffen (gutartige Neubildungen des Rückenmarks, des Gehirns oder der Hirnnerven)
Chronische, langsam fortschreitende Erkrankungen
- Polyarthrosen und andere degenerative Skeletterkrankungen (z. B. Osteoporose)
- Parkinson'sche Krankheit
- Neuropathien
- Spätfolgen von Stoffwechselkrankheiten (z. B. Diabetes mellitus mit Komplikationen)
- Inaktivitätsatrophie infolge Immobilität
- Spätschäden nach akuter Erkrankung (z. B. alter Schlaganfall, Behinderung durch anerkannte Wehrdienstleiden)
Abgrenzungskriterien zwischen Geriatrischer Rehabilitation und Akutgeriatrie:
Bereits 2013 wurden Kriterien zur Abgrenzung der Indikationen zur Rehabilitation und Akutgeriatrie erarbeitet. Für weiterführende Informationen können Sie sich jederzeit persönlich, schriftlich oder telefonisch an uns wenden. Ihre Ansprechpartner